Rechtsprechung
   KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8766
KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07 (https://dejure.org/2007,8766)
KG, Entscheidung vom 20.09.2007 - 2 W 158/07 (https://dejure.org/2007,8766)
KG, Entscheidung vom 20. September 2007 - 2 W 158/07 (https://dejure.org/2007,8766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderliche Rechtsnatur der Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung des Ausgangsgerichtes in Verfahren über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Berücksichtigungsfähigkeit der anwaltlichen außergerichtlichen Geschäftsgebühr im ...

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 103 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569; ; ZPO § 572 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; RPflG § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; ZPO § 572; RPflG § 11 Abs. 1
    Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung des Ausgangsgerichtes durch Verfügung statt durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 131
  • Rpfleger 2008, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 8 W 16/06

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall einer auf die Verfahrensgebühr anrechenbaren

    Auszug aus KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07
    Die anwaltliche Geschäftsgebühr, die der spätere Prozessbevollmächtigte des Kostengläubigers wegen seines vorprozessualen, anspruchszurückweisenden Schreibens verlangen kann, ist nicht Teil der Kosten des Rechtsstreits, die im Kostenfestsetzungsverfahren Berücksichtigung finden können (entgegen OLG Hamburg, OLGR 2006, 691 [692]).

    Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, dass das Anwaltsschreiben vom 11. Dezember 2006 der Abwehr eines konkreten gerichtlichen Verfahrens diente, weshalb die Geschäftsgebühr, die durch dieses anwaltliche Tätigwerden ausgelöst wurde, gemäß der Entscheidung des OLG Hamburg vom 7. Juni 2006 (OLGR 2006, 691) als Kosten des Rechtsstreits festsetzungsfähig sei.

    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass hierzu nicht allein die durch Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern auch vorprozessual angefallene Kosten gehören, wenn sie der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Prozesses dienen (BGH, BGH-Report 2006, 270 [271]; OLG Hamburg, OLGR 2006, 691 [692]; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rdnr. 13 "Vorbereitungskosten"; Hartmann in Baubach/Lauterbach, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 91 Rdnr. 270; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 91 Rdnr. 39).

    Vor diesem Hintergrund vermag der Senat die vom OLG Hamburg (OLGR 2006, 691 [692]) vertretene - allerdings nicht näher erläuterte - Auffassung nicht nachzuvollziehen, die "zur [vorprozessualen] Abwehr ... aufgewandten Kosten [könnten] konkret der Abwehr des gerichtlichen Verfahrens dienen".

  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07
    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass hierzu nicht allein die durch Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern auch vorprozessual angefallene Kosten gehören, wenn sie der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Prozesses dienen (BGH, BGH-Report 2006, 270 [271]; OLG Hamburg, OLGR 2006, 691 [692]; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rdnr. 13 "Vorbereitungskosten"; Hartmann in Baubach/Lauterbach, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 91 Rdnr. 270; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 91 Rdnr. 39).

    Der BGH hat entschieden, dass die Geschäftsgebühr, die für ein vorprozessuales Mahnschreiben (BGH-Report 2006, 1070 [1071]) oder ein vorprozessuales Abmahnschreiben in einer Wettbewerbssache (BGH-Report 2006, 270 [271]) entstanden ist, keine Prozesskosten im Sinne von § 103 Abs. 1 ZPO darstellt.

    Jedoch sei diesen Rechtsfolgen keine "den Prozess unmittelbar vorbereitende Funktion" zuzuerkennen (BGH, BGH-Report 2006, 1070 [1071]; BGH, BGH-Report 2006, 270 [271]).

  • BGH, 27.04.2006 - VII ZB 116/05

    Festsetzung der nicht anrechenbaren Geschäftsgeführ des späteren

    Auszug aus KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07
    Der BGH hat entschieden, dass die Geschäftsgebühr, die für ein vorprozessuales Mahnschreiben (BGH-Report 2006, 1070 [1071]) oder ein vorprozessuales Abmahnschreiben in einer Wettbewerbssache (BGH-Report 2006, 270 [271]) entstanden ist, keine Prozesskosten im Sinne von § 103 Abs. 1 ZPO darstellt.

    Jedoch sei diesen Rechtsfolgen keine "den Prozess unmittelbar vorbereitende Funktion" zuzuerkennen (BGH, BGH-Report 2006, 1070 [1071]; BGH, BGH-Report 2006, 270 [271]).

  • BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04

    Festsetzung der Anwaltsgebühren für die Einbeziehung einer bislang nicht

    Auszug aus KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07
    Denn das Kostenfestsetzungsverfahren ist mit seinem begrenzten prozessualen Instrumentarium auf eine rasche, vereinfachte, anhand der Prozessakte vorzunehmende gebührenrechtliche Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwaltes zugeschnitten (BGH, NJW-RR 2005, 1731 [1732]).

    Auch hierfür ist das Kostenfestsetzungsverfahren ungeeignet (BGH, NJW-RR 2005, 1731 [1732]).

  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07
    Dass die Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung durch Beschluss zu ergehen hat, entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Stuttgart MDR 2003 110 [111]; OLG Koblenz Rpfleger 1978, 104 [105], zur Nichtabhilfe und Vorlage nach § 11 RPflG a.F.; Lipp in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2007, § 572 Rdnr. 10; Gummer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 572 Rdnr. 10; Hartmann in Baubach/Lauterbach, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 572 Rdnr. 8; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 571 a.F. Rdnr. 4 und 6).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    a) Mängel des amtsgerichtlichen Nichtabhilfeverfahrens (§ 68 Abs. 1 FamFG) stehen der Durchführung des Beschwerdeverfahrens nicht entgegen (Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl., § 68 Rdn. 20; vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2010, 143; KG Berlin Rpfleger 2008, 126, 127; OLG München OLGR 2003, 435; OLG Stuttgart MDR 2003, 110, 111; Prütting/Gehrlein/Lohmann, ZPO, 2. Aufl., § 572 Rdn. 6).

    Für formelle Fehler des Abhilfeverfahrens oder des Abhilfebeschlusses ist anerkannt, dass sie nicht zwingend zur Aufhebung der Ausgangsentscheidung oder des Nichtabhilfebeschlusses und zur Rückgabe des Verfahrens zum Zweck der ordnungsgemäßen Abhilfeprüfung an die Ausgangsinstanz führen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 30. März 2010, 6 S 2429/09, juris, Rdn. 3; OLG Celle NJW-RR 2010, 143; KG Berlin Rpfleger 2008, 126, 127; OLG München OLGR 2003, 435; OLG Stuttgart MDR 2003, 110, 111).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht unter Hinweis auf Sinn und Zweck des Abhilfeverfahrens - Vereinfachungs- und Beschleunigungseffekt sowie Entlastung des Beschwerdegerichts - gleichwohl davon aus, dass ein fehlerhaftes oder fehlendes Abhilfeverfahren der Beschwerdeentscheidung nicht entgegensteht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 19 W 23/06, MDR 2006, 1251 = juris, Rn. 17; vgl. ferner OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. August 2002 - 14 W 3/02, MDR 2003, 110 = juris, Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 12. September 2003 - 21 W 2186/03, MDR 2004, 291 = juris, Rn. 1; KG Berlin, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 W 158/07, JurBüro 2008, 149 = juris, Rn. 5; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21. April 2008 - 20 W 394/07, JurBüro 2008, 422 = juris, Rn. 4).
  • OLG München, 18.10.2016 - 17 W 1731/16

    Nichtabhilfebeschluss ohne ausreichende Begründung verletzt Anspruch auf

    Ausweislich der oben genannten Rechtsprechung (ergänzend ist noch auf KG Rpfleger 2008, 126 hinzuweisen), aber auch der herrschenden Meinung im Schrifttum (Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 572 Rz. 4 und 16; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 37. Aufl., § 572 Rz. 10; MK/Lipp, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 572 Rz. 16) ist das Beschwerdegericht berechtigt, eine Nichtabhilfeentscheidung, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, aufzuheben und die Sache zur Nachholung einer gesetzeskonformen Entscheidung an das Untergericht zurückzugeben.
  • KG, 11.08.2008 - 2 W 39/08

    Kostenfestsetzungeverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten für

    Dieser Auffassung folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vergleiche Beschluss vom 6. September 2007 - 2 W 147/07 - und RVGreport 2008, 69).
  • LG Stuttgart, 27.12.2017 - 19 T 463/17

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung: Beginn der

    Wenn die Vorlage jedoch erkennen lässt, dass das Abhilfeverfahren durchgeführt wurde und lediglich an Mängeln leidet, beispielsweise einer Entscheidung nur durch Verfügung anstatt durch Beschluss, dann kann das Beschwerdegericht direkt selbst entscheiden (KG KGR 2008, 214; OLG Koblenz BeckRS 2014, 22174).
  • LG Dessau-Roßlau, 26.09.2013 - 1 T 218/13

    Rechtliches Gehör bei Abhilfeentscheidung im Beschwerdeverfahren: Abwarten einer

    Vorliegend hat das Amtsgericht die angekündigte Begründung nicht abgewartet, sondern bereits einen Tag nach Eingang der sofortigen Beschwerde die im übrigen ungenügende Übersendungsverfügung (vgl. KG, Beschluss vom 20.09.2007, 2 W 158/07; zitiert nach juris; Zöller, a.a.O, Rn. 10) gefertigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht